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Eine beunruhigende Erkenntnis ist mir zu Beginn des Jahres fast entwischt – kaum zu glauben, wie leicht man manches übersieht. Aber bei all der Informationsflut in den Medien auch kein Wunder.

Ende des Jahres traten Änderungen bei der Feststellung des Grades der Schwerbehinderung (GdB) in Kraft, die auf die 6. Änderungsverordnung zur Versorgungsmedizin-Verordnung zurückgehen.

Auf den ersten Blick wirkt das unspektakulär, doch bei genauerer Betrachtung der einzelnen Paragraphen trifft einen der Unmut umso härter.

Mal ein paar sehr bedenkliche Eckpunkte:


Schwerpunkt: Teilhabeorientierung

Künftig kommt es bei der Festlegung des GdB nicht mehr so sehr auf die genaue Diagnose an, sondern vor allem darauf, wie stark die Beeinträchtigungen im Alltag sind – etwa bei der selbstständigen Lebensführung, der Mobilität und der Teilhabe am sozialen Leben. Die eigentliche Diagnose, die zum Antrag geführt hat, tritt dabei völlig in den Hintergrund.


Bessere Abbildung von Komorbiditäten (Begleiterkrankungen):

Neu ist, dass Schmerzen und psychische Erkrankungen nun differenzierter bewertet werden. Nur wenn die Schmerzen deutlich über dem Üblichen liegen oder wenn zusätzlich eine eigenständige psychische Erkrankung vorliegt, führt das zu einer zusätzlichen Berücksichtigung. Normale, alltagsübliche Beschwerden sollen bereits in der allgemeinen Bewertung enthalten sein.

Bei mehreren Erkrankungen werden die einzelnen GdB-Werte nicht einfach addiert (ist nicht neu). Stattdessen bildet der höchste GdB die Basis. Weitere Erkrankungen kommen nur hinzu, wenn sie den Alltag (Teilhabe) spürbar und nachweisbar noch stärker einschränken.

Durch die Änderung der Versorgungsmedizin – Verordnung wird klargestellt, dass ein hoher Grad der Behinderung nichts darüber aussagt, ob jemand noch arbeitsfähig ist. Ein hoher GdB schließt also nicht automatisch eine Erwerbsminderung oder einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ein.

Außerdem kann ein höherer GdB nach einer Heilungsbewährung – zum Beispiel nach einer Krebserkrankung – vorübergehend, meist für höchstens 5 Jahre, angesetzt werden. Danach muss meist eine Neubewertung eingereicht werden und es werden dann nur noch die verbleibenden Einschränkungen berücksichtigt. Gefahr der Absenkung besteht.

Kritik und Befürchtungen kommen von vielen Seiten, zum Beispiel von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Sozialverbänden.

Wahrscheinlich werden die Versorgungsämter nun noch viel strenger prüfen als ohnehin schon, und dadurch könnte der GdB insgesamt viel niedriger ausfallen oder generell eine Schwerbehinderung viel schwerer anerkannt werden. Auch bei Anträgen wegen einer Verschlimmerung drohen eine niedrigere Einstufung oder im Extremfall sogar die Aberkennung der Schwerbehinderung.

Was das für jeden einzelnen bedeuten könnte – wird sich erst zeigen sobald man einen Erst- oder Verschlimmerungsantrag stellt.

Nur eines steht schon jetzt fest: Stellt eure Anträge nur, wenn eine Verschlimmerung wirklich gut und von verschiedenen Seiten belegt ist – und nicht im Sinne von „Ach, ich probiere es mal, vielleicht werde ich ja höher gestuft“. Das kann nach hinten losgehen.

Listet alle alltäglichen Einschränkungen auf, die durch eure Erkrankung entstanden sind.

Nach dem neuen Gesetz habe ich jetzt aber wieder tausend Fragen im Kopf.

Schmerzen

  • Was ist mit überdurchschnittlichen Schmerzen gemeint? Jeder hat ein anderes Schmerzempfinden und Schmerzverständnis.
  • Wie soll man diese nachweisen? Diese Schmerzen sollen eine eigene ICD-Diagnose haben, erst dann werden sie für den Antrag ernst genommen.
  • Welcher Arzt dokumentiert so genau mit amtlicher Schmerzskala die Aussagen des Patienten in seinen Unterlagen?

Psyche

  • Psychische Erkrankungen müssen stärker sein als „üblich“ bei der Grunderkrankung und auch da eine eigene ICD-Diagnose haben. Wer kann dieses ausführlich und fair beurteilen?

Chronische Erkrankungen/Begleiterkrankungen

  • Bei chronischen Erkrankungen werden Beschwerden oft als „typisch“ abgetan, ohne eine eigene schwere Diagnose gibt es keine zusätzliche Bewertung.
    Z. B. Fatigue wird nur extra berücksichtigt, wenn sie über das „normale“ Maß hinausgeht, das für die Erkrankung typisch ist.
  • Wer ist in der Lage, hier adäquat zu differenzieren?

Ein Tipp am Ende: Werde einfach nie krank und wenn nur kurz – aber bloß nicht chronisch und auf keinen Fall behindert. Ironie aus

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